Weil seine Mutter ihm kein VR-Headset kaufen wollte, soll ein 10-jähriger Junge seine Mutter erschossen haben. Er behauptete zunächst, es sei ein Unfall gewesen, gestand jedoch später, er habe bewusst so gehandelt.
In der US-amerikanischen Stadt Milwaukee sitzt ein Kind in Untersuchungshaft. Laut Anklage, soll es seine Mutter vorsätzlich erschossen haben, weil sie ihm verboten habe, ein VR-Headset zu kaufen.
Zunächst gab der minderjährige Täter an, der tödliche Schuss habe sich versehentlich gelöst, als er die Waffe spielerisch um seinen Finger habe rollen lassen. Später erklärte er, dass er nur „auf die Wand“ schießen wollte, um seine Mutter zu erschrecken.
Mord wegen eines VR-Headsets
Laut NBC habe sich das Kind darüber geärgert, dass seine Mutter ihn kein Virtual-Reality-Headset hat kaufen lassen. Außerdem sei er wütend gewesen, weil sie ihn an dem betreffenden Morgen früher geweckt habe, als üblich. Einen Tag nach der schrecklichen Tat kaufte der 10-Jährige die gewünschte VR-Brille über das Amazon-Konto seiner Mutter.
Familie klagt über Verhaltensstörung
Offenbar ohne Reue entschuldigte er sich „ohne Empathie oder Mitgefühl“ bei seiner trauernden Großmutter für den Mord und fragte anschließend, „ob sein Amazon-Paket angekommen“ sei. Wie die Schwester des Jungen gegenüber der Polizei mitteilte, leide ihr Bruder schon sein ganzes Leben lang unter Wutausbrüchen.
Der Junge selbst sagte den Beamten, er habe „fünf verschiedene imaginäre Menschen, die zu ihm sprechen“. Auch eine Tante des Jungen berichtet davon, dass das Kind nicht in der Lage sei, irgendwelche Gefühle zu zeigen.
Wie NBC berichtet, drohen dem Täter bei einer Verurteilung bis zu 60 Jahre Gefängnis. Das staatliche Recht schreibt vor, dass Kinder ab einem Alter von zehn Jahren für bestimmte schwere Verbrechen, als Erwachsene angeklagt werden können.
Laut Sky News äußerte sich eine Anwältin des Jungen über die „Familientragödie“. Sie meint das „Erwachsenensystem [sei] absolut schlecht gerüstet, um die Bedürfnisse eines 10-jährigen Kindes zu erfüllen.“ Demnach könne der Fall auch vor ein Jugendgericht gebracht werden.