Eine zentrale Funktion von WhatsApp ist ins Visier der deutschen Datenschützer geraten. Vor Gericht wurde entschieden: Nutzer dürfen die Telefonnummern aus den Kontakten nicht ohne Erlaubnis der jeweiligen Personen an WhatsApp weiterleiten.
Derzeit wird vor allem in sozialen Netzwerken ein Gerichtsurteil rumgereicht, das Abmahnungen wegen der normalen Nutzung von WhatsApp möglich machen soll. Von der Realität ist das jedoch weit entfernt, sagen nicht nur Experten und Anwälte.
Handynummern werden an WhatsApp weitergegeben
Was ist passiert? In dem Verfahren ging es um die Klärung, inwieweit eine Mutter die Handynutzung ihres Sohnes überwachen muss. Das Gericht entschied, Eltern hätten die „Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen“.
Problematisch ist dabei WhatsApp. Denn der Dienst selbst habe nicht nur für Eltern und Kinder, sondern für alle Nutzer ein Mechanismus, der seit dem Release der App essentiell genutzt wird: die Weitergabe der Handynummern für die Identifikation der anderen Kontakte. So heißt es:
„Wer durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.“
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Anwälte halten Abmahnungen für unwahrscheinlich
Anwälte reagieren auf die Entscheidung verschieden. So habe man bereits vor Jahren auf das Problem hingewiesen. Jedoch sei eine Abmahnung in der Praxis sehr unwahrscheinlich, da einerseits WhatsApp für die Weitergabe verantwortlich sein könnte und andererseits die Abmahner beweisen müssten, dass der Nutzer ihre Kontaktdaten weitergeleitet haben.