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World of Warcraft: Berliner Landgericht spricht Urteil gegen Blizzard

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Webseite bekannt gibt, sprach das Berliner Landgericht ein Urteil gegen die Nutzungsbedingungen von World of Warcraft (WoW). Unter anderem ist es nicht möglich, dass Spielerkonten bei Zahlungsfehlern geschlossen werden können.

Wir alle kennen den Ablauf: Geht das Geld für das monatliche Abonnement für World of Warcraft nicht pünktlich ein, wird erst mal der Account eingefroren, bis eine entsprechende Zahlung getätigt wurde. Was ist nun aber, wenn es ein Problem mit der Abrechnungsstelle von Blizzard oder der Bank gab? Laut der Nutzungsbedingungen hätte Blizzard sogar das Recht, den Account zu sperren und die Daten zu löschen – selbst, wenn der Fehler bei ihnen liegt. Das sah der Bundesverband der Verbraucherzentrale natürlich anders und klagte vor dem Landgericht Berlin gegen neun Posten der Nutzungsbedingungen, welche die Spieler benachteiligten.

Das Landgericht Berlin gab dem Bundesverband in allen neun Punkten recht: „Gesetzliches Kündigungsrecht darf nicht ausgehebelt werden“. Blizzard muss den Kunden zuvor über das Problem informieren. Ebenfalls ist es unzulässig, dass dem Kunden bei einem Totalausfall des MMORPGs nur ein eingeschränktes Kündigungsrecht zugesprochen wurde. Weiterhin kritisierte man, dass Blizzard sich das Recht einräumte, alle gültigen Preise jederzeit ändern zu können. Dies ist nämlich nur dann möglich, wenn es zur Verbesserung des Spielerlebnisses „nützlich“ erscheine.

Blizzard hat seine Nutzungsbedingungen bereits auf den neuesten Stand gebracht und die Klagepunkte abgeändert.

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