Gebrauchtspiele auf der Xbox One sind seit dem Xbox Reveal ein großes Thema. Microsoft äußert sich nun offiziell und stellt die Regeln für den Handel mit Gebrauchtspielen klar. Außerdem legt man die Einschränkungen für das Ausleihen der Disks offen.
Microsoft hat mit einer offiziellen Meldung nicht zuletzt wegen des bestätigten Onlinezwangs für’s Spielen Schlagzeilen gemacht. In ihr legt der Hersteller der Xbox One unter anderem auch die Regeln für den Gebrauchthandel fest. Des Weiteren äußert man sich zum Ausleihen von Xbox One-Spielen.
Wer seine Spiele verkaufen möchte, kann dies über teilnehmende Händler tun. Wer zu den Weitergebern gehört und wie man als Händler „teilnehmen“ kann, ist bisher noch unklar. Microsoft sagte jedoch, dass man keinerlei Gebühren für dieses Prozedere verlangt, das Anbieten und Kaufen von gebrauchten Titeln ist für die User kostenlos.
Doch wie sieht es aus, wenn man ein Spiel gar nicht weiterverkaufen möchte, sondern einem Freund nur zum Antesten ausleihen möchte? Für das Verleihen der Spiele gibt es zwei Regeln, welche man uns natürlich nicht vorenthalten wollte.
Die erste Einschränkung besagt, dass der, der sich die Xbox One-Disk ausleiht, mindestens 30 Tage lang im Voraus auf der Freundesliste des Besitzers sein muss. Ist dies nicht der Fall, lässt sich das Spiel nicht starten.
Regel Nummer zwei ist offenbar auch eine Festlegung für den Gebrauchthandel: Jeder Xbox One-Titel kann nur einmal verliehen beziehungsweise verkauft werden. Gebrauchte Spiele können somit nicht noch einmal gebraucht angeboten oder verliehen werden.