Weil er seine Videos nicht als Dauerwerbesendung kennzeichnete, muss YouTuber Flying Uwe eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro zahlen. In seinen Videos betrieb er massive Schleichwerbung für Produkte seines eigenen Unternehmens, erwähnte seine geschäftlichen Interessen jedoch nicht.
Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein hat den YouTuber „Flying Uwe“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro verdonnert. Er habe nach Ansicht der Medienwächter wiederholt gegen Werbegrundsätze des geltenden Rundfunkstaatsvertrags verstoßen, so eine Pressemitteilung.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten“, so Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der Medienanstalt. Flying Uwe hätte in den beanstandeten Videos Produkte von Unternehmen, deren Geschäftsführer er ist, positiv dargestellt.
Schleichwerbung sorgt für Bußgeld
Er hätte entsprechende Videos von Anfang bis Ende als Dauerwerbesendung sichtbar kennzeichnen müssen. Die Medienanstalt habe sich bereits im November 2016 an Flying Uwe gewandt, damit dieser einige seiner Videos als Werbung kennzeichnet.
Die Beschreibungen einiger seiner Videos seien daraufhin angepasst worden – nicht jedoch bei Videos mit Produkten seiner eigenen Unternehmen. In einem Video erklärte Flying Uwe kurze Zeit später, dass er nicht der Ansicht sei, hierbei Werbung zu betreiben. Weitere 30 YouTuber, die gegen Werberichtlinien verstoßen, sollen von der Medienanstalt kontaktiert worden sein – es drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld.