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YouTube: JuliensBlog: Urteil wegen Volksverhetzung bestätigt

Der YouTuber JuliensBlog wurde im Februar 2016 wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 15.000 Euro und einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht Münster bestätigte dieses Urteil nun, nachdem JuliensBlog in Berufung ging.

Er gilt als einer der umstrittensten deutschen YouTuber: JuliensBlog ist neben seinen Rap-Battles vor allem für seine Meinungsvideos bekannt, die meist weit unter die Gürtelline gehen. Zu Zeiten des Bahnstreiks der GDL veröffentlichte er ein Video, in dem er über den Streik an sich sprach und die Lokführer beleidigte.

Daraufhin wurde er wegen Volksverhetzung angeklagt und vor dem Amtsgericht Tecklenburg verurteilt. Es ging dabei um einen Vergleich zwischen dem Bahnstreik und dem Holocaust. Gegen das Urteil ging der YouTuber in Berufung, die nun abgelehnt wurde.

JuliensBlog: "Es tut mir leid"

Vor dem Landgericht Münster ging ein Richter auf die Verteidigungsstrategie von JuliensBlog ein. "Der Angeklagte wollte an Grenzen gehen, um bekannt zu werden", sagte er. JuliensBlog selbst zeigte sich nach über einem Jahr schuldig und sprach folgendes Schlusswort: "Es tut mir leid. Ich verharmlose den Holocaust in keiner Weise."

Auf YouTube ist das Video nicht mehr verfügbar.

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