YouTube setzte sich erneut gegen die GEMA vor Gericht durch. Das Münchener Oberlandesgericht wies die Schadensersatzklage ab. Die Forderung der GEMA: Das Video-Portal soll an die Verwertungsgesellschaft zahlen, wenn die Nutzer Musik nutzen oder hochladen.
Es wird anscheinend noch eine ganze Weile dauern, bis YouTube für verwendete Musik in den Videos an die GEMA zahlen muss – wenn überhaupt. Die neueste Klage wurde nun vom Oberlandesgericht München abgewiesen. Die Musik-Verwertungsgesellschaft forderte darin Abgaben von der Google-Tochter.
Der Streit zwischen YouTube und der GEMA dauert schon seit 2009 an. Damals scheiterten die Verhandlungen um eine Verlängerung der Lizenzverträge für Musik-Videos. Die GEMA will seither die Kosten juristisch aufklären lassen – bislang jedoch vergeblich. Die deutschen Gerichte gaben bis dato stets YouTube Recht.
Gericht entscheidet für YouTube, Plattform diene nur als Werkzeug
Das Video-Portal von Google argumentiert, dass nicht sie selbst die Anbieter der Musik sind, sondern die Nutzer. Sie gäben den Usern lediglich das Werkzeug zum Hochladen und Veröffentlichen in die Hand. Ohne das Zutun des Unternehmens kann jeder, der bei YouTube registriert ist, ein Video publizieren.
Ganz anders sieht das die GEMA. Sie sagt, dass YouTube ein Musikportal sei. Daher gehe das Bereitstellen nicht von den Nutzern aus, sondern von der Google-Tochter. An dieser Argumentation werde sich auch nach der Entscheidung des Münchener Gerichtes nichts ändern, die Gesellschaft wird in Revision gehen.
GEMA vs. YouTube: Revisionsklage beim Bundesgerichtshof
In den nächsten Monaten wird sich dann der Bundesgerichtshof mit der Klage der GEMA gegen YouTube befassen. Wenn auch dieser den beiden vorherigen Gerichten folgt und die Schadensersatzforderung abweist, bleibt nur noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.