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YouTuber ApoRed wirklich pleite? Jetzt ist das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet worden

Die negativen Schlagzeilen über den YouTuber ApoRed wollen einfach nicht abreißen. Anfang Mai berichteten wir bereits darüber, dass am 29. März 2022 gegen die Privatperson Ahmad Nadim Ahadi, ein Insolvenzverfahren angemeldet wurde.

Damals ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und es gab einen sogenannten Insolvenzeröffnungsbeschluss, bei dem der Insolvenzantrag durch das Gericht geprüft wurde.

Insolvenz-Verfahren offiziell eröffnet

Wie jetzt der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke in einem aktuellen YouTube-Video erklärt hat, ist der gesamte Prozess nun in die nächste Runde gestartet, wodurch das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde. Eingesehen werden kann dies unter Insolvenzbekanntmachungen.de

Unter dem entsprechenden Eintrag kann öffentlich eingesehen werden, dass das Insolvenzverfahren am 9. September 2022 gegen Ahmad Nadim Ahadi eröffnet wurde. Darin heißt es unter anderem:

„[…] wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 09. 09.2022, um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.“

Somit hat der vorläufige Insolvenzverwalter mittlerweile geprüft, ob und wenn ja welche Vermögensgegenstände und Wertsachen ApoRed derzeit besitzt. Dabei ist der Insolvenzverwalter offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass bei dem YouTuber aktuell nichts zu holen ist.

Somit hat sich die Vermutung vom 29. März (eine Zahlungsunfähigkeit) bestätigt, weshalb die Eröffnung des Verfahrens letztendlich erfolgt ist. Der Grund für die Anmeldung und die jetzige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dem aktuellen Eintrag ebenfalls zu entnehmen:

„Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.01.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.“

Entbrechend gab es in diesem Fall entweder eine Frau oder ein Unternehmen (GmbH), dem ApoRed noch Geld schuldet. Um diese Schulden nun zu begleichen und unter den Gläubigern zu verteilen, wird erneut der Insolvenzverwalter tätigt. Forderungen an ApoRed sind dabei bis Donnerstag, den 17. November 2022 anzumelden.

Sollte ApoRed nun Einkünfte erzielen, müssten diese an den Insolvenzverwalter wieder abgegeben werden, solange bis alle Gläubiger befriedigt sind. Der Insolvenzzeitraum beträgt dabei insgesamt drei Jahre.

Der YouTuber müsste also über den genannten Zeitraum versuchen seine Schulden zu begleichen, ehe er die sogenannte Restschuldbefreiung beantragen kann. Nach diesen drei Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt, wodurch ApoRed ab diesem Moment keine Schulden mehr hätte, sollte er sich zwischenzeitlich entsprechend verhalten.

Insi-Modus selbst aktiviert? Offenbar nicht!

ApoRed hingegen erklärte in einem Video (wurde mittlerweile gelöscht), dass er selbst den „Insi-Modus“ eingeschaltet habe, um im Ausland seine Geschäfte weiterzuführen. Zudem erklärte der YouTuber in mehreren Videos, dass er einen Teil seines Vermögens bereits ins Ausland transferiert hat. Dadurch könne er hierzulande ordentlich Steuern zahlen.

Das Geld, dass er bei diesem Unterfangen seiner Meinung nach sparen wird, möchte er unter anderem bedürftigen Menschen und außerdem seiner eigenen Großfamilie zukommen lassen. Ganz entspannt!

In dem besagten Video vereinfacht ApoRed die hierzulande gültigen Gesetzte allerdings stark und gibt nebenbei außerdem eine Straftat zu, sollte er tatsächlich Geld ins Ausland geschafft haben, um in Deutschland Insolvenz anzumelden.

Da er dies sogar in seinen Videos dokumentiert, könnte es sich dabei laut § 283a StGB zudem um einen besonders schweren Fall von Bankrott handeln. Eine solche Straftat wird mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet.

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Patrik Hasberg

Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.
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